Babys Zukunft

Alles für den Nachwuchs

Wie berechnet sich das Elterngeld?

| Keine Kommentare

Was versteht man unter Elterngeld?
Das Elterngeld wurde bis zur Neuauflage im Jahre 2007 Erziehungsgeld genannt. Wenn man nach der Geburt eines Kindes eine Babypause einlegt um sich ganz um das Wohl des Sprösslings zu kümmern erhält man hierfür eine Zahlung um seine Lebensgrundlage zu festigen. Dementsprechend fungiert das Elterngeld als Ersatzzahlung für das Entgelt des Arbeitgebers.

Wie berechnet sich das Elterngeld für Arbeitnehmer?
Wer sich dafür entschieden hat, diese Transferzahlung zu beantragen, erhält hierfür von staatlicher Seite 67% des bis dahin bezogenen Einkommens. Der Maximalbeitrag des Elterngeldes wurde allerdings auf monatlich EUR 1.800,- begrenzt.
Grundlage hierfür ist immer das Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt.
Sobald man keine Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit bezieht, sondern Freiberuflich oder Selbständig tätig ist, ändert sich jedoch die Berechnungsgrundlage. Da hier eine deutliche komplexere Rechnung Anwendung findet kann es sinnvoll sein sich hier mit einem geschulten Berater auszutauschen und Beratung in Anspruch zu nehmen.

Wie lange wird Elterngeld gezahlt?
Diese Zahlung wird zwischen 12 bis 14 Monaten bezahlt, abhängig davon, ob der Partner sich auch dazu entscheidet mindestens 2 Monate Elternzeit zu nehmen, oder andernfalls seine wöchentliche Arbeitszeit auf höchstens 30 Stunden zu reduzieren.

Elterngeld für Zwillinge:
Ab dem 01. Januar 2015 wird der doppelte Elterngeldanspruch abgeschafft und es wird eine neue Regelung geben. Diese beinhaltet das Eltern von Mehrlingen Anspruch auf zwei zusätzliche Partnermonate haben. Somit steigt der Anspruch hier von maximal 14 Monaten, auf 16 Monate.
Ab dem 01. Juli 2015 haben Eltern von Mehrlingen dann die Wahlmöglichkeit zwischen zusätzlichen Partnermonaten, Basiselterngeld und Elterngeld Plus.

Anspruch bei einem zweiten Kind:
Bei Geburt eines Geschwisterkindes gibt es einen Bonus. Dieser beträgt plus zehn Prozent des zustehenden Elterngeldes. Als Untergrenze sind hier EUR 75,- festgelegt, insofern das ältere Geschwisterkind unter drei Jahren ist.

Kommentar verfassen